Bildschirmarbeitsverordnung

BildscharbV

Die Bildschirmarbeitsstättenverordnung regelt die Voraussetzungen, die der Unternehmer für einen Bildschirmarbeitsplatz schaffen muss und stellt dem Mitarbeiter ein umfangreiches Beratungspaket zur Gesundheitsvorsorge am Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung. Die Mitarbeiter der G&S führen im Betrieb die Gefährdungsbeurteilungen durch und bieten Ihren Mitarbeitern eine ausführliche Beratung zu Sehhilfen inklusive der Augenuntersuchung an.

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    G&S Gesundheit und Sicherheit für Betriebe GmbH
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